Zahnärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung – Recht oder Folter
Die sozialrechtliche Wirtschaftlichkeitsprüfung hat sich deutlich verschärft. Es reicht der „begründete Verdacht“ auf Unwirtschaftlichkeit. Es drohen nicht nur ruinöse Rückforderungen.
In dieser Situation muss der Zahnarzt „liefern“. Hier gilt „Gute Vorbereitung ist alles“. Nur wer die komplexen gesetzlichen Vorgaben, Prüfverfahren und Risiken in diesem Bereich sicher beherrscht, kann den Verfahren mit geringen Kürzungen oder ungekürzt entkommen. Immer wiederkehrende Fehler geprüfter Vertragszahnärzte und daraus folgend hohe Kürzungssummen können vermieden werden, wenn der geprüfte Zahnarzt weiß, was auf ihn zukommt und wie er individuell zu reagieren hat.
Die Themenschwerpunkte:
Allgemeine Grundlagen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung